Aufgrund einer Inbetriebnahme Tätigkeit im Ausland (DE), die länger als ein Monat dauerte, hatte ich 2011
zeitweise ein lohnsteuerbegünstigtes Einkommen.
Kann es nach der Arbeitnehmerveranlagung für dieses Jahr zu einer Nachforderung des Finanzamt kommen
in Form von Einkommenssteuer oder Doppelbesteuerung. |