Guten Tag! Ich beziehe umsatzsteuerfreie Honorare (Jahresgewinn Euro 30000.-) als Psychotherapeut und vermiete auch eine Wohnung. Muss ich bei Vermietung UST berechnen und abführen?
Wenn Ihr Jahresumsatz € 30.000,00 Netto nicht übersteigt, müssen Sie die UST nicht berechnen und abführen außer Sie verzichten auf die Kleinunternehmerregelung was bedeutet, dass die UST abführen müssen, Sie aber auch VST-abzugsberechtigt sind.