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Verfasst von: Harald am 20.02.2012 23:25
 


THEMA:  UST für Vermietung

Guten Tag! Ich beziehe umsatzsteuerfreie Honorare (Jahresgewinn Euro 30000.-) als Psychotherapeut  und vermiete auch eine Wohnung. Muss ich bei Vermietung UST berechnen und abführen?

 

Mit der Bitte um Antwort

 

Harald

Verfasst von: Nadine am 21.02.2012 09:33
 


THEMA:  UST für Vermietung

Wenn Ihr Jahresumsatz € 30.000,00 Netto nicht übersteigt, müssen Sie die UST nicht berechnen und abführen außer Sie verzichten auf die Kleinunternehmerregelung was bedeutet, dass die UST abführen müssen, Sie aber auch VST-abzugsberechtigt sind.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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