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Verfasst von: Gregor am 21.02.2012 09:20
 


THEMA:  Unterhaltsabsetzbetrag

Guten Tag!

Ich lebe seit anfang August 2011 getrennt von der Mutter meines Sohnes.Wir haben uns bis jetzt nur mündlich auf die Zahlungen der Alimente geeinigt.Kann ich troztdem im L 1k Formular die 4 Monate Unterhaltsabsetzbetrag angeben?Es wäre auf den Kontoauzügen ersichtlich das die Zahlungen auch tatsächlich geleistet wurden(Buchungstext Alimente).

MFG

Verfasst von: Alex am 21.02.2012 09:29
 


THEMA:  Unterhaltsabsetzbetrag

Probieren würde ich es auf jeden Fall. Wichtig ist, dass die Belege (Kontoauszug) aufbewahrt werden, da diese bei verlangen vom Finanzamt vorgelegt werden müssen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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