Meine Tochter hat letztes Jahr in den Monaten Mai bis August ein Pflichtpraktikum in einem Hotel in Deutschland (Überlingen) absolviert. Kann ich bzw. macht es Sinn in Deutschland um eine "Steuer-Rückvergütung" (vgl. Arbeitnehmerveranlagung in Österreich) anzusuchne? Wenn ja, wie und wo kann ich das machen?
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