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Verfasst von: Isabella Sieber am 21.02.2012 15:52
 


THEMA:  Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit

Guten Tag! Ich bin Kleinstunternehmer, von der SV befreit (bin mit meinem Ehemann mitversichert), habe 2011 die Umsatzgrenze von € 30.000,- bzw. die Gewinngrenze von € 4.488,- lange nicht erreicht (monatliches Einkommen - wenn überhaupt - bis zu € 100,-!) und werde voraussichtlich in den nächsten Tagen zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung mit monatlich ca. € 450,- aufnehmen. Meine Frage: gilt dann für mich der Steuerfreibetrag (Einkommensteuer) von € 11.000 (für Selbständige) oder von € 12.000,- (Arbeitnehmer)? Da ich auch für die nächste Zeit (noch) keine Aufträge habe, nehme ich an, dass ich all diese Grenzen nicht überschreiten werde. Ist das richtig, dass ich dann weiterhin mit meinem Mann mitversichert bleibe und mir voraussichtlich keine Einkommensteuer berechnet wird? Danke schön!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.02.2012 23:09
 


THEMA:  Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit

Mit 450,-- monatlich sind Sie nicht mehr geringfügig, sondern vollversichert.

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