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Verfasst von: Sandra am 24.02.2012 08:51
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung - Wohraumschaffung

Sehr geehrte Damen u. Herren!

Wir haben 2011 mit dem Bau unseres Einfamilienhauses begonnen. Der Großteil der entstandenen Kosten wurde aus Eigenmitteln bezahlt u. ein Teil über ein Darlehen fremdfinanziert.

Ist es richtig, dass ich als Sonderausgaben unter KZ 456 nur einen Betrag von Euro 2.920,- angeben kann?

Muss das Formular L75 "Aufgliederung von Sonderausgaben" ausgefüllt u. beigelegt werden?

Vielen Dank im voraus für Ihr Bemühen!

Liebe Grüße,

Sandra

Verfasst von: Tanja am 28.02.2012 21:13
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung - Wohraumschaffung

Sie können auch mehr als € 2.920 angeben. Dies wird vom FA automatisch gekürzt. Wenn Sie Alleinverdiener sind erhöht sich der absetzbare Betrag auf € 5.840 und wenn See noch für mind. 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen haben (oder Ihre Frau) erhöht sich der Betrag nochmals. Ihre Partnerin kann ebenfalls € 2.920 absetzen.

Bitte beachten Sie auch, dass der Betrag vom FA geviertelt wird, da es sich um Topfsonderausgaben handelt.

Das Formular L75 würde ich persönlich nicht ausfüllen. Das FA wird von sich aus Unterlagen anfordern, wenn sie diese benötigen.

Lg

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