Ich wurde als Kassier eines Pensionistenvereines einer Partei (Ortsgruppe) gewählt.Es wurde von unseren Mitgliedern Zahlungen geleistet,mit der Absicht im Jahr 2012 eine Penionisten Urlaubsreise durchzuführen.In den Statuten ist festgehalten,dass derartige Gelder als sonstige Einnahmen zu verbuchen sind(Ein-Ausgabenrechnung)Meines Erachtens sind derartige Gelder treuhändig verwaltete Gelder welche zwar am Girokonto erfasst werden,jedoch als keine Einnahmen des Vereines darstellen.Ich führe,um dem Obmann verbesserte Tranparenz und Finanzübersicht zu ermöglichen eine doppelte Buchhaltung aus der ich sodan an die Zentralbuchhaltung die gewünschten Daten zur Verfügung Stelle.Grundsätzlich darf ich feststellen,dass die Zentralbuchhaltung nur darauf Wert legt,an die Daten abzuliefern sind ohne irgedwelcher Auswertungen zur Verfügung zu stellen.Mit freundlichen Grüssen ! Johann Schoissingeyer |