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Verfasst von: Veronika am 27.02.2012 13:44
 


THEMA:  Liebhaberei bei Nebenberuf

Guten Tag!

 

Ich bin seit Jahren als Tiertrainerin nebenberuflich tätig. Nun meine Frage: Da ich ziemlich oft Verluste mache mit dieser Tätigkeit, wie schaut dies mit der Liebhberei aus? Die Verluste ergeben sich nur weil ich viele Kilometer im Jahr fahre und natürlich das Kilometergeld geltend mache. So komme ich jedes Jahr auf 25000 km manchaml auch darüber. Wenn ich mit den tatsächlichen KFZ Kosten rechne komme ich auf einen Gewinn. Aber wie ist da die Beurteilung vom Finanzamt aus? Bitte daher um Ihre Hilfe. Danke

Veronika

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 28.02.2012 09:14
 


THEMA:  Liebhaberei bei Nebenberuf

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 % "betrieblich" verwenden, ist es als Betriebsvermögen anzusehen, d.h. alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten (Treibstoff, Versicherung usw.) und selbstverständlich auch die Abschreibung sind Betriebsausgaben. Nur wenn das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird kann Kilometergeld angesetzt werden. Damit ist wohl auch das Liebhaberei-Problem vom Tisch.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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