Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 % "betrieblich" verwenden, ist es als Betriebsvermögen anzusehen, d.h. alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten (Treibstoff, Versicherung usw.) und selbstverständlich auch die Abschreibung sind Betriebsausgaben. Nur wenn das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird kann Kilometergeld angesetzt werden. Damit ist wohl auch das Liebhaberei-Problem vom Tisch. |