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Verfasst von: anna am 27.02.2012 13:54
 


THEMA:  basispauschalierung

Sg. Forum,

kann ich als Tierärztin, die auf selbständiger Basis Vertretungen gemacht hat (nicht das ganze Jahr), das Betriebsausgabenpauschale anwenden? Wenn ja, 6 % oder 12 %?

Davon den ganzen Betrag, obwohl ich nicht das ganze Jahr durchgehend tätig war, oder nur einem Anteil?

Mfg,

Anna

Verfasst von: Anna am 27.02.2012 14:00
 


THEMA:  basispauschalierung

Ach ja, um das ganze zu verkomplizieren:

Zusätzlich war ich das ganze Jahr 2011 (wo ich auch teilweise selbständige Vertretungen gemacht habe) geringfügig beschäftigt Jän-Dez).

Sowie von Jän bis Oktober 2011beim AMS gemeldet. In diese Zeit fiel auch die selbständige Tätigkeit, was ich jedoch dort bekanntgegeben habe und für dies Zeit wurde der Bezug unterbrochen (die Vertreung war ja zeitlich genau festgelegt und blieb dabei unter 4488,24 euro) und bekam ich auch kein AMS-Geld.

Was für Formulare muss ich nun ausfüllen, bzw welche Erklärungen abgeben?

Danke,

Anna

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 27.02.2012 19:02
 


THEMA:  basispauschalierung

Hallo,

als Tierärztin sind Sie freiberuflich tätig und es steht Ihnen das 6%ige Pauschale zu. Von den gesamten freiberuflichen Einnahmen sind 6% als pauschalierte Ausgaben anzusetzen. Zusätzlich dürfen Ausgaben für Waren, für Löhne und Gehälter, Fremdlöhne und Sozialversicherungsbeiträge angesetzt werden. Der Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) steht auch zu, wird vom Finanzamt auch automatisch berücksichtigt. Sie müssen das Formular Einkommensteuererkärung E1 und die Beilage E1a (f. freiberufliche Tätigkeit als Tierärztin) ausfüllen. Falls Sie die Basispauschalierung anwenden, müssen Sie das im Formular E1a ankreuzen. Bzgl. Arbeitslosengeld: Die Grenze € 4.488 darf nicht überschritten werden.

Mfg Mag.Natalie Hintner, StB

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