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Verfasst von: Simone am 27.02.2012 22:12
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - alles angeben trotz gleichbleibendem Retourbetrag?

Macht es Sinn, in einer Arbeitnehmerveranlagung zB bei hohen Krankheitskosten diese anzugeben, obwohl sich (wegen nur wenig bezahlter Steuer) der Rückbetrag nicht verändern würde?

Wenn es keinen Sinn macht, dann mach´ ich mir die Arbeit gar nicht, das alles zu sortieren und auszurechnen.

Braucht man den Bescheid evtl mal irgendwo zur Vorlage für´s Einkommen - da steht´s dann nämlich schon oben, daß es sich vermindert...?

Verfasst von: Tanja am 28.02.2012 21:03
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - alles angeben trotz gleichbleibendem Retourbetrag?

Wenn es sich eh nicht rentiert, müssen Sie sich die Arbeit nicht machen. Es kann sein, dass eventuell ein Einkommensteuerbescheid erforderlich ist, für gewisse Einkommensnachweise z.B. für die Berechnung des Kirchenbeitragas, vor Vergabe von Krediten, manche Vermieter verlangen einen Bescheid vor Abschließung eines Mietvertrags

Sollten Sie dies benötigen können Sie sich immer noch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers ausstellen lassen. Normalerweiße ist dies ausreichend.

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