Macht es Sinn, in einer Arbeitnehmerveranlagung zB bei hohen Krankheitskosten diese anzugeben, obwohl sich (wegen nur wenig bezahlter Steuer) der Rückbetrag nicht verändern würde?
Wenn es keinen Sinn macht, dann mach´ ich mir die Arbeit gar nicht, das alles zu sortieren und auszurechnen.
Braucht man den Bescheid evtl mal irgendwo zur Vorlage für´s Einkommen - da steht´s dann nämlich schon oben, daß es sich vermindert...? |