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Verfasst von: Anna am 28.02.2012 11:47
 


THEMA:  Kurskosten in Einkommenssteuererklärung

Da ich die Einkommenssteuergrenze um ca 500 Euro überschreite hab ich überlegt die Kosten eines Fortbildungskurs hineinzunehmen (dieser betrug ca 1000 Euro, dann wäre also alles wieder im grünen Bereich).

Kann ich das in die Erklärung für 2011 reinnehmen obwohl der Kurs 2010 stattgefunden hat und ich aber nicht in dem Bereich tätig geworden bin?

Verfasst von: Tanja am 28.02.2012 17:03
 


THEMA:  Kurskosten in Einkommenssteuererklärung

Normalweise kommt es auf das Jahr der Zahlung darauf an. Wenn der Kurs 2011 bezahlt wurde, kann er auch 2011 abgesetzt werden. Ansonsten eigentlich nicht.

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