Das Pendlerpauschaule können Sie im Rahem Ihrer Arbeitnehmerveranlagung einmal jährlich geltend machen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber dies bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt. Dies kann unter Umständen aber zu einer Nachzahlung führen. Beachten Sie, dass Sie gewisse Kriterien erfüllen müssen, damit Sie Anspruch aus das Pendlerpauschale haben. (Zumutbarkeit der Benutzung von Öffis, etc.) |