Verfasst von:
Jürgen am
28.02.2012 15:31
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THEMA: Spekulationssteuer Immobilie - konkret: Hausverkauf |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wende mich in einem konkreten Fall eines vorzeitigen Hausverkaufs an Sie. Das Haus wurde im April 2009 angekauft. Als Nebenwohnsitz gemeldet weil im 8. Bezirk eine Wohnung vorhanden war und genutzt wurde. Angekauft wurde das Haus um 60.000 Euro.
Seit Juli 2011 ist nun dort aufgrund Trennung vom Partner das Haus als Hauptwohnsitz gemeldet.
ABER nun ist der Fall eingetreten dass die Arbeitsstelle im 5. Bezirk einfach viel zu schwer erreichbar ist. 3h je Tag Aufwand ist einfach zu viel und demnach wird jetzt eine Wohnung in Wien angemietet. Das Haus soll verkauft werden. ABER um 110000 Euro. Das ist die Einschätzung des Maklers. Natürlich wurde am Haus was gemacht. ABER alles in Eigenregie. Die Materialrechnungen die man angekauft hat gibt es leider nicht mehr.
Somit steht bzw stünde nun ein vermeintlicher Gewinn von 50.000 zu Buche der versteuert werden müßte. Lieg ich da richtig?
Gibt es eine Möglichkeit die Steuer zu senken/befreit zu werden? Das Haus wurde ja nicht angekauft um daran zu verdienen. Und es wird ja auch nicht verdient daran. Man möchte nur halbwegs "pari" aussteigen.
Ich wäre sehr dankbar über eine Auskunft. Danke!
MFG |
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Verfasst von:
Hugo81 am
04.03.2012 08:36
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THEMA: Spekulationssteuer Immobilie - konkret: Hausverkauf |
Da scheinbar keine Hauptwohnsitzbefreiung greift, wird der Spekulationsgewinn grundsätzlich folgendermaßend berechnet:
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Veräußerungserlös
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Anschaffungskosten
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Herstellungsaufwendungen
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Instandsetzungsaufwendungen aus einer zwingenden oder wahlweisen Zehnjahresverteilung, soweit die Zehntel Zeiträume nach der Veräußerung betreffen1)
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AfA-Beträge, die bei Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte abgezogen worden sind, einschließlich der nach einer Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG 1988 steuerwirksam verbliebenen AfA-Beträge aus einem Herstellungsaufwand 2)
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<gemäß § 28 Abs. 6 EStG 1988 steuerfreie Subventionen mit Ausnahme solcher, die auf Instandhaltungsaufwendungen entfallen >
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Werbungskosten
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Grundsätzlich sind daher nur Instandsetzungsaufwendungen, nicht aber Instandhaltungsaufwendungen steuerlich zu berücksichtigen.
Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern (§ 28 Abs. 2 erster Satz nach zweiten Teilstrich EStG 1988).
Instandsetzungsaufwand liegt immer dann vor, wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist.
Die sofort absetztbaren Instandhaltungsaufwendungen sind im Gesetz nicht definiert, sie ergeben sich jedoch im Wege einer negativen Abgrenzung zu den Instandsetzungsmaßnahmen. Instandhaltungsaufwand liegt somit im Wesentlichen vor, wenn lediglich unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden, bzw. wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes oder der Nutzungsdauer kommt. Zu den Instandhaltungsaufwand gehören insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, wie z.B. Ausmalen der Räume und des Stiegenhauses, Anfärbeln der Fassade oder auch der Austausch einzelner Fenster- oder Türen (vgl. Jakom/Laudacher EStG, § 28 Rz 97f).
Aber selbst wenn es sich um Instandsetzungsaufwendungen handeln sollte, wird es ohne Belegnachweis schwer.
Man kann natürlich mal versuchen, die Aufwendungen glaubhaft zu machen, viel Glück. |
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Verfasst von:
Alex am
14.03.2012 10:52
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THEMA: RE: Spekulationssteuer Immobilie - konkret: Hausverkauf |
Nur am Rande: ffcr deine Aussage, dass Leaking auch den Datenschutz anknacksen wird, ist iedser halbgare Spiegelfechter-Artikel ja wohl eine denkbar schlechte Stfctze. : /on topic: Ich glaube, WL war lange nicht bekannt genug, um Schwarm-Leistungen wie zB die Wikipedia anzuziehen, die Ideen dahinter einfach noch nicht richtig angekommen, vielleicht wird sich das aber noch e4ndern (ich glaube, dass WL selbst das Wiki-Konzept viel zu schnell aufgegeben haben). Operation Leakspin ist doch zB so ein kleiner Keim. Neben all den Blogartikeln, die sich, wenn der grodfe Theater-Rauch mal verzogen ist, auch mal mit den Leak-Inhalten besche4ftigen werden. ^^Audferdem kf6nnten Plattformen, die den Output bfcndeln und auch ffcr, ich nenne sie mal Omega-Blogger , mehr soziales Echo erlauben, das ff6rdern. Hinzu kommt, dass zukfcnftig ein womf6glich weitgehend hinter Paywalls versteckter Journalismus uns vielleicht nochmal einen Schubs geben kf6nnte.Ich denke, die totale Zersplitterung und das Eingraben in die bevorzugte Wahrheits-Suppe sind nicht unbedingt das Ende vom Lied (und waren ohnehin auch und gerade offline mf6glich, imo reproduziert sich das online nur deutlicher).Ich glaube, Konsens kann sich auch ohne Tfcrhfcter entwickeln, das hatten wir nur noch nie. Wo die jetzt schon fehlen, wird der Konsens doch trotzdem woanders manufactured. Wenn eine Gesellschaft handeln und funktionieren will, braucht sie Konsens, ich glaube nicht dass der wegfallen kann. Wenn man die Aufgabe, gesamtgesellschaftlichen (also zB auch legislativen) Konsens zu schaffen, ganz (oder viel mehr) den tfcrhfcterfreien Medien, den Menschen, fcberle4sst, entsteht ein ganz neuer Druck, den die VT-Blogs und Sfclzforen bisher gar nicht haben.Jetzt habe ich mich irgendwo in meinen Gedanken verheddert und wahrscheinlich selber rumgesfclzt. :D |
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