Wenn der Mnan nicht gearbeitet hat, hätten Sie eigentlich Anspruch auf den Alleinverdienerfreibetrag.
Der Deutschkurs Ihres Mannes fällt nicht unter Ihre Werbungskosten, aber unter Außergewöhnliche Belastungen wäre da eine Chance, immerhin sind Sie moralisch verpflichtet, Ihren Mann zu unterstützen. |