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Verfasst von: Michael am 01.03.2012 09:53
 


THEMA:  Spesenersatz bei Freiem Dienstnehmer

Ich arbeite als Freier Dienstnehmer und habe bei meiner letzten Dienstreise das Hotel mit meiner privaten Kreditkarte gezahlt. Die Kosten bekomme ich vom Auftraggeber als Spesenersatz rückerstattet. Ich soll diese als Kostenersatz auf meiner Honorarnote ausweisen.

Meine Frage: Muss ich für diesen Kostenersatz auch die 20% Ust ausweisen und dann entsprechend Ust und Est abführen?

Herzlichen Dank!

Michael

Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 02:25
 


THEMA:  Spesenersatz bei Freiem Dienstnehmer

Spesenersätze sind Einnahmen, auch wenn Sie 1:1 auch Ausgaben sind.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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