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Verfasst von: Daniela am 02.03.2012 20:02
 


THEMA:  Hund

Meine Firma wird neuerdings von einem scharfen und bissigen Hund bewacht. Kann man die Kosten für die Anschaffung des Hundes steuerlich geltend machen?

Muss ich den Hund abschreiben? Auf wie viele Jahre?

Verfasst von: Hugo81 am 04.03.2012 07:51
 


THEMA:  Hund

Sieht schlecht aus:

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0443-W%2F10%22

"Was die Funktion des Hundes als Wach-und Schutzhund anbelangt, wurde die Bw. bereits im Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 19.3.2010 darauf hingewiesen, dass nach der Judikatur des VwGH und des BFH die allgemeine Wachfunktion eines Haustieres keine steuerliche Abzugsfähigkeit vermittelt, ja nicht einmal dann, wenn eine Ausbildung zum Schutzhund erfolgte. Aufwendungen zum Schutz der eigenen körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenshaltung zuzurechnen, auch dann, wenn potenzielle Gefahren mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind (vgl SWK 2009, Heft Nr. 25)."

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