Sieht schlecht aus:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0443-W%2F10%22
"Was die Funktion des Hundes als Wach-und Schutzhund anbelangt, wurde die Bw. bereits im Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 19.3.2010 darauf hingewiesen, dass nach der Judikatur des VwGH und des BFH die allgemeine Wachfunktion eines Haustieres keine steuerliche Abzugsfähigkeit vermittelt, ja nicht einmal dann, wenn eine Ausbildung zum Schutzhund erfolgte. Aufwendungen zum Schutz der eigenen körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenshaltung zuzurechnen, auch dann, wenn potenzielle Gefahren mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind (vgl SWK 2009, Heft Nr. 25)." |