Die Frage ist knifflig. Da heißt es einerseits, dass die Strecke zur Firma vom der PP gedeckt ist und als Privatfahrt gilt und andererseits, dass eine Dienstfahrt nicht erst ab dem Firmentor, sondern auch ab der Haustür gerechnet wird, wenn man von zu Haus fährt. Dass es in Ihrem Fall sogar die kürzere Strecke ist, könnte dem Steuerprüfer nicht gefallen. Sind Sie mehrmals im Monat nicht in der Firma, könnte das PP gekürzt werden, womit auf jeden Fall km-Geld über die Werbungskosten zusteht.
Was Ihnen auf jeden Fall für solche Tage zusteht, sind die Tagesdiäten (2,20 pro Stunde, max. 26,40 pro Tag, ab Haustür gerechnet).
Die 30.000 km sind die Grenze für km-Geld als Betriebsausgabe, darüber hinaus müssen die tatsächlichen Kosten (% betrieblich/abzüglich privatem Anteil; in ihrem Fall wäre auch nach Firmen-km und eigenem Gewerbe zu trennen) angesetzt werden. PP wird dabei nicht gegengerechnet. |