Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Susi Q am 02.03.2012 23:54
 


THEMA:  Kilometergeld wenn Firma nicht bezhalt via Werbungskosten geltend machen

Ich bin fallweise für meine Firma (Vollzeitanstellung) unterwegs, welche der Meinung ist, nur ein km-Geld zu bezahlen wenn es auch angeordnet wird.
Nun wohne ich nicht gerade "gleich neben" meiner Firma, sondern müsste extra 100km in die Firma um ein Firmenauto fahren, damit ich dann großteils wieder exakt oder nahezu in die Gegenrichtung zu Terminen mit dem Firmenauto fahre. Und am Abend dann natürlich wieder alles umgekehrt.
Da ich meine Zeit nicht gestohlen habe, ist dass leicht schildbürgermässig.

Ist es möglich, dass ich diese Kilometergelder via Werbungskosten beim Steuerausgleich geltend mache? Muss ich dazu MEHR als die Kilometer unterwegs sein welche ich täglich theoretisch in die Firma unterwegs wäre (wenn ich nur im Büro sitzen täte), oder ist das egal?
Beispiel: Wohnort zu Büro sind ca. je Strecke 100km, dafür bekomme ich große Pendlerpauschale (welche natürlich trotzdem ein Mega-Verlust ist, wenn ich täglich ins Büro pendeln würde). Um mir die Anreise zum Firmenauto zu sparen (also die 100km hin und 100km retour), damit ich dann wieder in die Gegenrichtung fahre, kann ich auch das km-Geld als Werbungskosten geltend machen, wenn ich ab und zu von zu Hause DIREKT zu meinen Terminen zB nur 30 oder 50 oder 80 Kilometer je Strecke zu fahren habe?

Weitere Frage; Steuerfrei sind im Jahr ja bis zu 30.000km möglich, ich betreibe nebenbei auch noch ein kleines Gewerbe wo ich im Jahr ca. 5.000 zurücklege. Haben diese Gewerbe-5.000km irgendeinen Zusammenhang mit den Vollzeit-30.000km oder ist das kein Problem, wenn diese in Summe nun z.B. 35.000km ergeben?

Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 02:07
 


THEMA:  Kilometergeld wenn Firma nicht bezhalt via Werbungskosten geltend machen

Die Frage ist knifflig. Da heißt es einerseits, dass die Strecke zur Firma vom der PP gedeckt ist und als Privatfahrt gilt und andererseits, dass eine Dienstfahrt nicht erst ab dem Firmentor, sondern auch ab der Haustür gerechnet wird, wenn man von zu Haus fährt. Dass es in Ihrem Fall sogar die kürzere Strecke ist, könnte dem Steuerprüfer nicht gefallen. Sind Sie mehrmals im Monat nicht in der Firma, könnte das PP gekürzt werden, womit auf jeden Fall km-Geld über die Werbungskosten zusteht.

Was Ihnen auf jeden Fall für solche Tage zusteht, sind die Tagesdiäten (2,20 pro Stunde, max. 26,40 pro Tag, ab Haustür gerechnet).

Die 30.000 km sind die Grenze für km-Geld als Betriebsausgabe, darüber hinaus müssen die tatsächlichen Kosten (% betrieblich/abzüglich privatem Anteil; in ihrem Fall wäre auch nach Firmen-km und eigenem Gewerbe zu trennen) angesetzt werden. PP wird dabei nicht gegengerechnet.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.90 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.