Hallo,
ich bin selbständiger Softwareentwickler mit dem Gewerbeschein "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik".
Normalerweiße erstelle ich eine Software für den Kunden und stelle am Ende des Projektes eine Honorarnote für die Entwicklung der Software.
Wir haben jetzt ein Projekt in Plannung, bei der die Software nicht verkauft wird sondern der Kunde muss jährlich eine Benutzergebühr für die Verwendung der Software bezahlen. Die Software ist kein Auftragswerk sondern eine Eigenentwicklung die der öffentlichkeit bei Bezahlung der Gebühr zu verfügung steht.
Meine Frage jetzt: Es handelt sich bei der Vermietung von Software meines erachten nicht um ein Werk, sprich es liegt kein Werkvertrag zugrunde. Stelle ich jetzt den Kunden trotzdem einmal jährlich eine Honorarnote? Oder eine Rechnung? Bzw. ist da überhaupt ein Unterschied?
Bzw. darf ich mit meinen Gewerbeschein überhaupt eine Software vermieten? Wenn ja, werden diese Einnhamen in der E/A-Rechnung genause behandelt wie normale Honorarnoten oder muss ich da etwas beachten?
Ich bin Dankbar für jede Hilfe, bzw. Links zu weiterführenden Informationen.
MfG.
Ferby |