Hallo,
haben Sie für Ihre Werke Geld bekommen? Bis zu 730 € pro Kalenderjahr dürfen Sie dazu verdienen ohne extra Steuern zu entrichten. Sollten Sie mehr einnehmen müssen Sie dies dem FA melden und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter 30.000,.. € Umastz sind Sie Kleinunternehmerin, das heißt Sie müssen keine UST in Rechnung stellen und abführen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Der Gewinn den Sie dauraus erzielen, wird zu Ihrem Gehalt dazu gezählt. Für das Gehalt, wurde bereits Lohnsteuer entrichtet, für die selbständige Tätigkeit müssen Sie aber noch Steuern abführen.
Da Sie geschrieben haben, dass es Ihr Hobby ist, müssen natürlich Gewinne erzielt werden, ansonsten wird es vom FA zur Liebhaberei erklärt, damit sind die Einnahmen steuerlich nicht mehr relevant. |