Ja. Selbst ohne Einkünfte bzw. ohne Lohnstuerpflicht bekommt man etwas zurück, die sogenante Negativsteuer.
z. B. 10 % der Sv-Beiträge,
Kapitalertragssteuer von Lohnkonto, Sparbuch, Bausparvertrag
Alleinerzieherinnen bekommen den AEAB über den Jahresausgleich ausbezahlt.
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