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Verfasst von: lagos am 05.03.2012 13:33
 


THEMA:  Übergang auf vollversicherungspflichtige Tätigkeit

Dienstnehmer wechselt im selben Monat mit ein paar Tagen Unterbrechung (Var. I.), ohne Unterbrechung (Var. II.)von geringfügiger Beschäftigung auf Vollbeschäftigung. Frage: Ist der DN bei der GKK abzumelden und wieder anzumelden (die volle SV Pflicht gilt ja bei Überschreiten der GF-Grenze vom Monatsbeginn an), oder genügt eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Beitragsgruppe) und wie sieht das bezüglich der Lohnzettel SV und Lohnzettel FA aus? Bitte um Auskunft.

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