Dienstnehmer wechselt im selben Monat mit ein paar Tagen Unterbrechung (Var. I.), ohne Unterbrechung (Var. II.)von geringfügiger Beschäftigung auf Vollbeschäftigung. Frage: Ist der DN bei der GKK abzumelden und wieder anzumelden (die volle SV Pflicht gilt ja bei Überschreiten der GF-Grenze vom Monatsbeginn an), oder genügt eine Änderungsmeldung hinsichtlich der Beitragsgruppe) und wie sieht das bezüglich der Lohnzettel SV und Lohnzettel FA aus? Bitte um Auskunft. |