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Verfasst von: Brigitte am 06.03.2012 09:15
 


THEMA:  Ausstellen von Honornaten

Ich soll zukünftig für von mir erbrachte Leistungen (administrativer Bereich, Recherchen, Schreiben etc.) eine Honorarnote ausstellen.

Dazu ergibt sich für mich ein Konvolut von Fragen:

1. brauche ich einen Gewerbeschein oder bin ich eine "neue Selbständige"?

2. ist USt abzuführen?

3. wie schaut es mit der Einkommenssteuer aus? Habe gelesen, dass € 11.000 einkommenssteuerfrei sind. Stimmt das? Geht es um das Jahreseinkommen oder gibt es auch monatliche Grenzen. Es ist dann mein einziges Einkommen (Kinderbetreuungsgeld läuft in Kürze aus)

4. Muss ich dem Finanzamt vorab etwas melden? Brauche ich eine Steuernummer?

5.. muss ich mich bei der SVA anmelden (könnte mich bei meinem Mann mitversichern)?

Danke schon mal vorab.

Brigitte

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 06.03.2012 16:30
 


THEMA:  Ausstellen von Honornaten

1) Ob Sie ein Gewerbe ausüben oder als neue Selbständige einzuordnen sind, richtet sich nach Ihrer Tätigkeit. Wenn Sie eine Gewerbe mit Sicherheit ausschließen wollen, wenden Sie sich am besten an die Wirtschaftskammer.

2) Solange Sie die Umsatzgrenze von 30.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, gelten Sie als Kleinunternehmer und stellen Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

3) Der Betrag von 11.000 Euro gilt für das ganze Jahr, es gibt keine Monatsgrenzen.

4) Dem Finanzamt ist innerhalb eines Monats ein Betriebseröffnungsbogen zu übermitteln, in dem Ihr erwarteter Umsatz sowie Gewinn im Eröffnungsjahr und im Folgejahr bekannt zu geben sind.

5) Sobald Sie einen Gewinn über ca. 4.500 Euro haben, müssen Sie sich bei der SVA versichern. Die SVA erhält vom Finanzamt Ihren Einkommensteuerbescheid und schreibt für das betreffende Jahr Beiträge vor.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Arsalna am 14.03.2012 07:19
 


THEMA:  RE: Ausstellen von Honornaten
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