Ich darf hier nur meine persönliche Meinung darlegen,in der auch bei uns das Thema die Hausverwaltung von einem Miteigentümer(in) durchführen zu lassen.
Das Problem ist die Haftung und wenn ich meinem Wissenstand einbringen darf,man haftet mit seinem Privatvermögen.Wie leicht man angreifbar ist wenn man keine Befugnis hat,man zieht immer den Wissenstand heran und nicht die damaligen Verhältniisse. Nochmals keine Besserwisserei,es ist das Resultat intensiver Gespräche (Mieterschutzverbund,Mietrechtsberatung der Arbeiterkammer.Mit freundlichen Grüssen! Johann Schoissingeyer |