guten tag!
ich bin seit juli 2011 selbständig im freien gewerbe handel gemeldet und sollte nun einen geringfügigen nebenjob annehmen. dabei stellt sich mir die frage ob ich diesen nebenjob auf honorarnotenbasis ausführen darf/ kann.
bei dem nebenjob handelt es sich um einfache aushilfstätigkeiten in einer werkstatt mit freier zeiteinteilung und je nach bedarf bis max 20h die woche.
da meine gesamteinkünfte unter 30.000 euro liegen kann ich die honorarnote ohne Ust austellen... lieg ich da richtig?
meine einkünfte über die honorarnoten werden von mir persönlich versteuert und betreffen das angemeldete unternehmen (handel) nicht...? eine weitere frage die sich mir stellt ist, ob meine versicherung (sva gewerbliche wirtschaft) bei einem etwaigen arbeitsunfall greift - da die ausgeführte tätigkeit ja ausserhalb des angemoldenen gewerbes liegt....
danke für etwaige antworten und hoffentlich konnte ich den sachverhalt verständlich darlegen mfg |