Haben Sie die AV 2009 schon gemacht?
Ansonsten gilt grundsätzlich das strenge Abflußprinzip des § 19 Abs. 2 EStG, die Ausnahmen sind im Abs. 3 taxativ aufgezählt, der Sachverhalt fällt aber nicht darunter.
Grundsätzlich ist eine Absetzung 2010 somit nicht möglich. |