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Verfasst von: grugru am 10.03.2012 10:33
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung

Hallo!

Ich bin grad dabei meine ANV für 2010 und 2011 zu machen.

Jetzt hab ich entdeckt, das auf der Rechnung für meinen Laptop (knapp unter 400€) als Rechnungsdatum 30.12.2009 steht - ich hatte den aber gedanklich im Jahr 2010 gespeichert - kann ich den 2010 geltend machen oder hab ich da Pech gehabt :-( ?

 

lg

grugru

Verfasst von: Hugo81 am 10.03.2012 17:27
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung

Haben Sie die AV 2009 schon gemacht?

Ansonsten gilt grundsätzlich das strenge Abflußprinzip des § 19 Abs. 2 EStG, die Ausnahmen sind im Abs. 3 taxativ aufgezählt, der Sachverhalt fällt aber nicht darunter.

Grundsätzlich ist eine Absetzung 2010 somit nicht möglich.

Verfasst von: Katja am 19.03.2012 15:36
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung

Es gäbe noch die Möglichkeit einer Wiederaufnahme, falls Sie die ANV für 2009 schon gemacht haben. Ein Versuch wäre es wert, dass die halbe AFA anerkannt wird und sie die nächsten Jahre den Rest abschreiben können.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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