Hallo,
sie meinen wahrscheinlich für das Ausfüllen des E1a Steuererklärungsformulars. Die Afa gehört in Kennziffer 9130 Abschreibung auf das Anlagevermögen eingetragen. Nicht in Reisekosten oder Arbeitsmittel.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Natalie Hintner, StB
www.wt-hintner.at |