Ich bin fallweise für meine Firma (Vollzeitanstellung) unterwegs, welche der Meinung ist, nur ein km-Geld zu bezahlen wenn es auch angeordnet wird. Nun wohne ich nicht gerade "gleich neben" meiner Firma, sondern müsste extra 100km in die Firma um ein Firmenauto fahren, damit ich dann großteils wieder exakt oder nahezu in die Gegenrichtung zu Terminen mit dem Firmenauto fahre. Und am Abend dann natürlich wieder alles umgekehrt. Da ich meine Zeit nicht gestohlen habe, ist dass leicht schildbürgermässig.
Ist es möglich, dass ich diese Kilometergelder via Werbungskosten beim Steuerausgleich geltend mache? Muss ich dazu MEHR als die Kilometer unterwegs sein welche ich täglich theoretisch in die Firma unterwegs wäre (wenn ich nur im Büro sitzen täte), oder ist das egal? Beispiel: Wohnort zu Büro sind ca. je Strecke 100km, dafür bekomme ich große Pendlerpauschale (welche natürlich trotzdem ein Mega-Verlust ist, wenn ich täglich ins Büro pendeln würde). Um mir die Anreise zum Firmenauto zu sparen (also die 100km hin und 100km retour), damit ich dann wieder in die Gegenrichtung fahre, kann ich auch das km-Geld als Werbungskosten geltend machen, wenn ich ab und zu von zu Hause DIREKT zu meinen Terminen zB nur 30 oder 50 oder 80 Kilometer je Strecke zu fahren habe?
Weitere Frage; Steuerfrei sind im Jahr ja bis zu 30.000km möglich, ich betreibe nebenbei auch noch ein kleines Gewerbe wo ich im Jahr ca. 5.000 zurücklege. Haben diese Gewerbe-5.000km irgendeinen Zusammenhang mit den Vollzeit-30.000km oder ist das kein Problem, wenn diese in Summe nun z.B. 35.000km ergeben? |