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Verfasst von: Christine am 13.03.2012 12:23
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig

Liebes Steuerberater.at Team,

wir haben heute beim Finanzamt unsere Betriebsöffnung telefonisch vorangemeldet --> (Verf 14) wird über FinanzOnline ausgefüllt. Der Herr am Telefon meinte, dass es in nächster Zeit einen Hausbesuch von einem FA-Mitarbeiter gibt, der sich die Betriebsstätte anschaut? Ist das normal? Was wird da geprüft?

Bzgl. Umsatzsteuer im Rahmen der Kleinunternehmerregelung: gilt die Grenze von € 30.000 für die USt.-Befreiung nur für die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, oder zählt das unselbstständige Einkommen auch dazu?

Bzgl. Einkommenssteuererklärung - habe ich das richtig verstanden, dass zu Ermittlung des ESt.-Satzes die gesamten Einkünfte, d.h. selbstständig und unselbständig, herangezogen werden, der ESt.-Satz aber dann NUR auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit angewandt wird? Weil das unselbstständige Einkommen kann ja nicht nochmal besteuert werden.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 13.03.2012 19:18
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig

Hallo Christine,

sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, es ist durchaus üblich, dass Antrittsbesuche (meistens bei gewissen Branchen zB Gastro od. Bau) gemacht werden.

Bzgl. Umsatzsteuer: Grenze Kleinunternehmerregelung gilt nur für selbständige Tätigkeit.

Bzgl. Einkommensteuer: Richtig, ESt-Satz wird für die gesamten Einkünfte ermittelt. Durch das Zusammenrechnen der unselbständigen und selbständigen Einkünfte wird der Steuersatz ermittelt und die Steuer berechnet. Auf die Einkommensteuer lt. Erklärung wird dann die einbehaltene Lohnsteuer (Dienstverhältnis) angerechnet. Wenn Sie durch das Zusammenrechnen in eine höhere Steuerprogression kommen, dann zahlen Sie auch für die unselbständige Tätigkeit Einkommensteuer nach. Es wäre zB möglich, dass Ihnen beim Dienstverhältnis (zB Teilzeit) keine Lohnsteuer einbehalten wird, im Zuge der Steuererklärung kommen Sie aber gemeinsam mit den selbständigen Einkünften über die Grenze € 11.000,--. In diesem Fall zahlen Sie dann die Einkommensteuer auch für die unselbständige Tätigkeit nach.

Mfg

Mag. Natalie Hintner, StB

www.wt-hintner.at

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 13.03.2012 19:19
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig

Hallo Christine,

sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, es ist durchaus üblich, dass Antrittsbesuche (meistens bei gewissen Branchen zB Gastro od. Bau) gemacht werden.

Bzgl. Umsatzsteuer: Grenze Kleinunternehmerregelung gilt nur für selbständige Tätigkeit.

Bzgl. Einkommensteuer: Richtig, ESt-Satz wird für die gesamten Einkünfte ermittelt. Durch das Zusammenrechnen der unselbständigen und selbständigen Einkünfte wird der Steuersatz ermittelt und die Steuer berechnet. Auf die Einkommensteuer lt. Erklärung wird dann die einbehaltene Lohnsteuer (Dienstverhältnis) angerechnet. Wenn Sie durch das Zusammenrechnen in eine höhere Steuerprogression kommen, dann zahlen Sie auch für die unselbständige Tätigkeit Einkommensteuer nach. Es wäre zB möglich, dass Ihnen beim Dienstverhältnis (zB Teilzeit) keine Lohnsteuer einbehalten wird, im Zuge der Steuererklärung kommen Sie aber gemeinsam mit den selbständigen Einkünften über die Grenze € 11.000,--. In diesem Fall zahlen Sie dann die Einkommensteuer auch für die unselbständige Tätigkeit nach.

Mfg

Mag. Natalie Hintner, StB

www.wt-hintner.at

Verfasst von: Vernie am 01.07.2012 19:30
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig
Liebes Steuerberater Team Ich habe ein Problem. Ich bin als EDV Trainer (Selbständig) beschäftigt. Hauptberuflich arbeite ich als Erzieher. Im Monat verdiene ich 1000€ als Selbständiger und 1800 € als Unselbständiger. Nachdem ich gelesen habe das beide Einkommen in der Einkommenssteuer Erklärung berücksichtigt werden dann wird sich wohl eine solche Beschäftigung nicht rentieren. Oder täusche ich mich? 12000 + 25200=37200 40% sind 14880€....uups dann zahle ich an das Finanzamt mehr als ich als Selbständiger verdiene? Ist die Kalkulation so richtig? Ich würde mich auf eine Nachricht von Ihnen sehr freuen. Mfg Vernes
Verfasst von: Josh am 03.07.2012 14:07
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig

Die 1800€ Unselbständig sind Brutto?

Dann müssten Sie doch auch erstmal berechnen, wie viel Steuern Sie unselbständig schon zahlen. Die 14880 sind ja nicht allein für den Selbständigenverdienst.

Verfasst von: Dragan M. am 21.02.2017 13:23
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig

Guten Tag,

Ich bin Hauptberuflich Arbeiter mit netto 15000€ und brutto bei 18000€.

Will ab nächsten Monat Veranstalter werden 2 jährlich und einen Gewinn von 3000 ca dazuverdienen.

Mit welcher Steuernachzahlung muss ichn rechnen. Danke und LG

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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