Wenn Sie daneben keinen PC besitzen, wird es schwierig dem Finanzamt zu beweisen, dass Sie diesen nicht auch für private Zwecke nutzen. Deshalb müssen Sie einen Privatanteil von ca. 40% abziehen. Sollten Sie daneben noch einen PC besitzen, den Sie ausschließlich privat verwenden, können Sie den kompletten PC absetzen. Kostet dieser jedoch über € 400,00, muss er auf 3 Jahre abgeschrieben werden und es kann nur die AFA geltend gemacht werden. Dieser Betrag vermindert dann Ihr Gewinn (Bemessungsgrundlage). |