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Verfasst von: Gudrun am 16.03.2012 13:28
 


THEMA:  honorar bildungseinrichtung

hallo!

hätte folgende fragen:

1) neben einer vollzeit-anstellung wurden im jahr 2011 nebenberuflich kurse bei der vhs gehalten (honorarbasis 840euro/jahr). die freigrenze beträgt jährlich 730 euro - bei finanzonline scheint das schon auf, wie muss weiter verfahren werden? wird die differenz automatisch versteuert, muss noch irgendetwas berücksichtigt/getan werden? eine e-a-rechnung wird geführt. was hat es mit dem "übungsleiterfreibetrag" auf sich?

2) 2012: auf honorarbasis werden etwa 800euro/monatl. bei einer anderen firma dazuverdient, honorare werden selbst ausgestellt. wie ist die weitere vorgangsweise - e/a-rechnung wird geführt - die firma (empfänger) hat meldepflicht, wenn pro leistung mehr als 450euro? gilt das pro monatshonorar? weitere vorgangsweise für honorarsteller? bitte um Auskunft - vielen Dank!

Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 03:16
 


THEMA:  honorar bildungseinrichtung

1) scheint alles klar. Übunglseiter FB gibts in Deutschen Steuerrecht.

2) Meldepflicht von Honoraren über 450,- ist mir unbekannt. Bei Honorarnoten besteht selbstständigkeit, es ist eine Einkommenstuererklärung auszufüllen,

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