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Verfasst von: Thomas am 17.03.2012 11:18
 


THEMA:  Barbetrieb & Honorarnote

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen für kommenden Sommer eine Veranstaltung für Jugendliche, wo natürlich auch Alkohol ausgeschenkt wird. Meine Frage ist folgende: Reicht es wenn ich meinem Personal hinter der Bar vor der Veranstaltung eine Honorarnote für den jeweils ausgemachten Betrag unterschreiben lasse?  Im Falle einer Überprüfung, während der Veranstaltung, wäre diese Art und Weise zulässig? Oder muss ich das zuvor wo "anmelden" ? Wir möchten das ganze auf absolute legale Art und Weise abwickeln und uns wäre mit einer Antwort hierfür sehr geholfen. Vielen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.03.2012 19:33
 


THEMA:  Barbetrieb & Honorarnote

Das Personal muß bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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