Ich wohne in der Steiermark und habe meinen Firmensitz in Wien. Ich bin Kleinstunternehmer und pendle 2 Tage die Woche mit dem Zug nach Wien. Darf ich die Fahrt mit dem Zug von der Wohnung bis zum Firmensitz in meine Buchhaltung nehmen? Zugtickets als Nachweis habe ich ja.
Danke
Verfasst von:
Dr. Hintner Hans am
21.03.2012 21:13