Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich geringfügiger Beschäftigung und Honorarnoten; ich verdiene auf geringfügiger Basis EUR 305/Monat und habe nun 3 Monate lang noch eine Nebenbeschäftigung auf Honorarnotenbasis bei der ich ca. EUR 350 verdiene, jedoch nur im Zeitraum März-April. Zusätzlich kam im Februar eine 2. Honorarnote über EUR 40 hinzu.
Muss ich dies der Gebietskrankenkasse melden? Überschreite ich hiermit die Grenze der Geringfügigkeit? Mein Jahreseinkommen liegt deutlich unter EUR 12.000 und auch bei den Honorarnoten erreiche ich keine EUR 4.000/Jahr.
Ab Mai fallen die Honorarnoten in Höhe von EUR 350 weg, es kommen lediglich alle 3-4 Monate mal Beträge in Höhe von ca. EUR 50-80 hinzu.
Ich bin Studentin und bin bei meinen Eltern im Ausland mitversichert, zahle keine studentische Selbstversicherung mehr.
Herzlichen Dank. |