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Verfasst von: Noemi am 20.03.2012 09:58
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnote

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage bezüglich geringfügiger Beschäftigung und Honorarnoten; ich verdiene auf geringfügiger Basis EUR 305/Monat und habe nun 3 Monate lang noch eine Nebenbeschäftigung  auf Honorarnotenbasis bei der ich ca. EUR 350 verdiene, jedoch nur im Zeitraum März-April. Zusätzlich kam im Februar eine 2. Honorarnote über EUR 40 hinzu.

Muss ich dies der Gebietskrankenkasse melden? Überschreite ich hiermit die Grenze der Geringfügigkeit? Mein Jahreseinkommen liegt deutlich unter EUR 12.000 und auch bei den Honorarnoten erreiche ich keine EUR 4.000/Jahr.

Ab Mai fallen die Honorarnoten in Höhe von EUR 350 weg, es kommen lediglich alle 3-4 Monate mal Beträge in Höhe von ca. EUR 50-80 hinzu.

Ich bin Studentin und bin bei meinen Eltern im Ausland mitversichert, zahle keine studentische Selbstversicherung mehr.

Herzlichen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.03.2012 23:15
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnote

Auf Honorarnotenbasis das ist eine selbständige Arbeit und unterliegt ab 4.500,-- jährlich der Sozialversicherung d.gew.Wirtschaft.

Verfasst von: Claudia Dießner am 08.04.2012 17:09
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnote

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte ebenfalls einige Fragen zum Thema Honorarnote.

Ich bin derzeit in Bildungskarenz, stelle aber in unregelmäßigen Abständen Honorarnoten aus, die nie Beträge von 100Euro überschreiten.

Muss ich jede Honorarnote melden - und wem? Welche Steuern muss ich davon absetzen? Und spielen die Honorarnoten eine Rolle beim Jahrerausgleich?

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Dießner

Verfasst von: Andrea am 06.02.2013 14:40
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnote

Hallo Claudia, ich habe genau dieselbe Frage und finde keine Antwort. Hast du eine Antwort bekommen und könntest du mir einen Tipp geben?

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