Guten Tag,
Wenn man ein Selbsterhalter-Stipendium erhält, darf man eine gewisse Summe dazuverdienen. Der Zuverdienst wird mit Brutto-Verdienst - SV - Werbungskosten - Sonderausgaben berechnet.
Bei den Fallbeispielen im Internet wird vom Brutto -SV immer nur die Pauschale der Werbungskosten und Sonderausgaben (ca. 190 Euro) abgezogen. Heisst das ich darf nur die Pauschale abziehen, oder darf man auch die tatsächlichen Sonderausgaben (Wohnraumschaffung, Versicherungen etc) abziehen. Z.b. € 2000,- Sonderausgaben = € 2000,- mehr Zuverdienst?
Gruß
Rom |