Es handelt sich um eine Vermietung. Wenn dies nicht im Rahmen des Betriebes erfolgt, ist bei der Einkommensteuererklärung ein Formular E1b abzugeben, wo nicht nur die Einnahmen zu erfassen sind, sondern auch Betriebskosten, Abschreibung, Instandhaltungen und sonstige Werbungskosten.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |