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Verfasst von: Jennifer L am 25.03.2012 20:18
 


THEMA:  Mietrechnung von privat an Selbstständig

Guten Abend!
Meine Mutter war bisher Unternehmerin in der Baubranche. Nun ist die Firma leider aufgrund eines Konkurses geschlossen worden. Das ehemalige Firmengebäude gehört ihr aber privat. Also ist es nach wie vor noch in ihrem Besitz. Sie hat nun einen Nachmieter gefunden, der ihr eine Kaltmiete in Höhe von 1200,-- Euro bezahlt. Jetzt ist nur die Frage nach der Rechnungsstellung. Kann/muss/soll sie in der Mietrechnung die Umsatzsteuer angeben. Und wenn ja, wie muss sie dann weiter verfahren? Reicht es einmal jährlich einen Steuerausgleich zu machen? Muss sie dann zusätzlich zu der Ust auch noch die Einkommenssteuer abführen? Ich wäre Ihnen sehr verbunden für eine Antwort. Lg 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.03.2012 23:05
 


THEMA:  Mietrechnung von privat an Selbstständig

Wenn Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen, müssen Sie zumindest 1/4 jährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Verfasst von: Katja am 26.03.2012 12:02
 


THEMA:  Mietrechnung von privat an Selbstständig

Sehr wahrscheinlich muss sie auch Einkommensteuer an das FA entrichten. Mit 1200 Euro im Monat kommt sie über die Steuerfreigrenze von 11.000. Und wenn sie daneben noch ein Einkommen hat wird das hinzugerechnet und dann die Einkommensteuer ermittelt. (Etwaige entrichtere Lohnsteuer aus einem Arbeitsverhätlnis wird natrülich in Abzug gebracht.)

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.03.2012 20:25
 


THEMA:  Mietrechnung von privat an Selbstständig

Es handelt sich um eine Vermietung. Wenn dies nicht im Rahmen des Betriebes erfolgt, ist bei der Einkommensteuererklärung ein Formular E1b abzugeben, wo nicht nur die Einnahmen zu erfassen sind, sondern auch Betriebskosten, Abschreibung, Instandhaltungen und sonstige Werbungskosten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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