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Verfasst von: Peter am 25.03.2012 20:56
 


THEMA:  GmbH - Handelrechtlicher Geschäftsführer, ASVG oder GSVG

Hallo

Ich hätte bitte gerne eine Info, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ein Handelsrechtlicher GF unter 25% kann ASVG versichert werden, bei über 50% nur GSVG.

Wie sieht das bei 25-49% aus? Gibt es hier eine Wahlmöglichkeit, muss bei Anstellung die GSVG bezahlt werden? Ist die GSVG dann zusätzlich zur ASVG fällig? Wie funktioniert ein solches Konstrukt in der Regel?

Danke.

 

mfg

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.03.2012 21:20
 


THEMA:  GmbH - Handelrechtlicher Geschäftsführer, ASVG oder GSVG

Die Beurteilung Ihrer Versicherungspflicht richtet sich sowohl nach dem Gesellschaftsvertrag bzw. dem Geschäftsführervertrag als auch nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Ihr persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von der GmbH spielen eine Rolle, sowie die Möglichkeit, Beschlüsse der Gesellschafter zu verhindern.

Ergibt diese Prüfung, dass Ihre Stellung einem Dienstnehmer entspricht, sind Sie ASVG versichert, ist Ihre Position eher die eines Unternehmers, müssen Sie sich bei der SVA versichern. Lohnnebenkosten, wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum DB sind in jedem Fall abzuführen, daher werden Sie eine Lohnverrechnung benötigen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Helmut am 14.10.2013 20:45
 


THEMA:  GmbH - Handelrechtlicher Geschäftsführer, ASVG oder GSVG

Wer entscheidet letztlich, ob die Position eher einem Dienstnehmer oder einem Unternehmer entspricht?

Ein Geschäftsführer mit 1/3 Anteil an einer Gesellschaft mit 3 Drittel-Eigentümern kann nicht alleine entscheiden, kann aber Beschlüsse verhindern - was wäre der jetzt eher . . .

Verfasst von: Helmut am 14.10.2013 20:49
 


THEMA:  GmbH - Handelrechtlicher Geschäftsführer, ASVG oder GSVG

entschuldigung . . .

Der Geschäftsführer im obigen Beispiel kann natürlich (Mehrheits-)beschlüsse nicht verhindern -> daher wäre es wohl eher eine Dienstnehmerposition . . .

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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