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Verfasst von: matthias am 27.03.2012 08:33
 


THEMA:  Geringwertiges Wirtschaftsgut bei Kleinstunternehmerregelung

Stimmt es dass bei Kleinstunternehmern (mit Befreiung der Umsatzsteuer, Vorsteuer) "geringwertiges Wirtschaftsgut = Brutto Betrag (Betrag+Mehrwehrtsteuer)" gilt? Und  nicht der Netto Betrag.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 27.03.2012 09:54
 


THEMA:  Geringwertiges Wirtschaftsgut bei Kleinstunternehmerregelung

Die 400-Euro-Grenze richtet sich nach dem Betrag, den Sie als Betriebsausgabe in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ansetzen. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, verbuchen Sie den Bruttobetrag. Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut darf daher höchstens 400 Euro inkl.USt. kosten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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