Die 400-Euro-Grenze richtet sich nach dem Betrag, den Sie als Betriebsausgabe in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ansetzen. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, verbuchen Sie den Bruttobetrag. Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut darf daher höchstens 400 Euro inkl.USt. kosten.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |