Hallo,
kurze Frage: Folgendes habe ich gefunden:
Keine Tagesdiäten stehen auch dann zu, wenn Sie länger als fünf Tage durchgehend oder öfter als 15 mal im Jahr am gleichen Ort waren, weil dieser Ort dann zu einem "Mittelpunkt der Tätigkeit" wird.
Gilt dies auch, wenn es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt, sprich, ich war unterwegs weil ich ich eine Fortbildung gemacht habe. |