Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frau un dich haben bei einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben, die wir sanieren und anschließend vermieten wollen. Außerdem kommt eine neue Küche sowie ein neues Badezimmer hinein.
Folgende Fragen:
- Kann man bei privaten Sanierungsmaßnahmen (Malen, Boden legen ...) die Materialkosten von der Steuer absetzen, wenn man alles selbst macht, und keine Firma beauftragt?
- Inwieweit kann man die Küche bzw. das Badezimmer abschreiben (AfA auf 10 Jahre?)?
- Sind auch die Reisekosten (Kilometergeld) mit dem PKW zu Sanierungszwecken zur Wohnung steuerlich absetzbar (Fahrtenbuch wird geführt)?
- Wenn von einem gerichtlichen Gutachter (im Zuge der Zwangsversteigerung) eine Restnutzungsdauer der Wohnung von 35 Jahren bescheinigt wird, kann dann auch die AfA der Wohnung auf 35 Jahre berechnet werden (100/35 = 2,86%/Jahr)?
- Sind im Falle der Vermietung auch Vergebührungskosten des Mietvertrages steuerlich absetzbar?
Sind viele Fragen, aber danke im Voraus für die Hilfe.
mfg |