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Verfasst von: Martin am 29.03.2012 11:52
 


THEMA:  Wohnung vermieten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frau un dich haben bei einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben, die wir sanieren und anschließend vermieten wollen. Außerdem kommt eine neue Küche sowie ein neues Badezimmer hinein.

Folgende Fragen:

  • Kann man bei privaten Sanierungsmaßnahmen (Malen, Boden legen ...) die Materialkosten von der Steuer absetzen, wenn man alles selbst macht, und keine Firma beauftragt?
  • Inwieweit kann man die Küche bzw. das Badezimmer abschreiben (AfA auf 10 Jahre?)?
  • Sind auch die Reisekosten (Kilometergeld) mit dem PKW zu Sanierungszwecken zur Wohnung steuerlich absetzbar (Fahrtenbuch wird geführt)?
  • Wenn von einem gerichtlichen Gutachter (im Zuge der Zwangsversteigerung) eine Restnutzungsdauer der Wohnung von 35 Jahren bescheinigt wird, kann dann auch die AfA der Wohnung auf 35 Jahre berechnet werden (100/35 = 2,86%/Jahr)?
  • Sind im Falle der Vermietung auch Vergebührungskosten des Mietvertrages steuerlich absetzbar?

Sind viele Fragen, aber danke im Voraus für die Hilfe.

mfg

Verfasst von: Marco am 02.04.2012 21:39
 


THEMA:  Wohnung vermieten

Ich machs mal kurz.

zu 1: nein kann man nicht

zu 2: Küche kann man über Antrag (über die Erklärung) als 10Tel Verteilung absetzen, wenn sie komplett saniert werden. Werden nur Kleinigkeiten gemacht (div. Instanthaltungen) kann man es sofort absetzten.

zu 3: Ja kann man. Pro KM 0,42cent

zu 4: Ja kann man. Normal 66,66 Jahre

zu 5: Ja klar.

 

lg

Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 03:27
 


THEMA:  Wohnung vermieten

Dem ersten Punkt würde ich widersprechen.

Bei einem Mietobjekt kann man sehr wohl das Material der Eigenleistung von der Steuer absetzen, also von den Mieteinahmen abziehen.

 

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