Hallo,
ich habe zum 01.12.2011 einen neuen Job in Ö eingenommen und bin somit von D nach Ö umgezogen. In meiner Arbeitnehmerveranlagung von 2011 habe ich die Übersiedlungskosten steuerlich geltend gemacht. Da ich aber nur ein Einkommen in Ö in 2012 hatte, komme ich in meiner Arbeitnehmerveranlagung von 2011 auf negative Einkünfte von etwa -3000€.
Ich dachte ich würde diese negativen Einkünfte in meiner Veranlagung für 2012 mit übernehmen. Da ich keinen entsprechenden Eintrag in der Veranlagung finden konnte, habe ich direkt beim Finanzamt angerufen und dort wurde mir die Auskunft gegeben, dass diese negativen Einkünfte über den Jahreswechsel verfallen und somit nicht in 2012 geltend gemacht werden können.
Ist diese Auskunft richtig und habe ich somit wirklich meine negativen Einkünfte vom letzten Jahr eingebüßt?
Im Voraus vielen Dank für alle Auskünfte!
LG René |