post, büroartikel, reparaturen (soweit nicht kfz) in 9230.
in 9050 gehören nur folgende Einkünfte:
Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG 1994),
Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994),
Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz),
Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender,
Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller,
Leistungen als Privatgeschäftsvermittler,
Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG 1988 führt,
sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen.
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