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Verfasst von: Renate S. am 02.04.2012 22:50
 


THEMA:  zu E1a

Guten Tag!Gehören Betriebseinnahmen bei freiberuflicher Tätigkeit zu 9040 oder 9050? und Ausgaben wie Post, Büroartikel, reparaturen, zu 9100?

Vielen Dank!

Verfasst von: andreasdf am 27.04.2012 00:09
 


THEMA:  zu E1a

post, büroartikel, reparaturen (soweit nicht kfz) in 9230.

 

in 9050 gehören nur folgende Einkünfte:

  • Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG 1994),
  • Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994),
  • Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz),
  • Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender,
  • Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller,
  • Leistungen als Privatgeschäftsvermittler,
  • Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG 1988 führt,
  • sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen.
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