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Verfasst von: Daniel am 03.04.2012 08:57
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer

Seit 1.4.2012 gilt ja die neue Immobilienertragsteuer. Zusätzlich gilt ab 1.1.2013 die verpflichtende Selbstberechnung durch Parteienvertreter (z.B. Notar, Rechtsanwalt). Wie erfolgt die Berechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer für Verkäufe, die heuer noch getätigt werden, insbesondere, wenn man für die Abwicklung des Verkaufs auf Parteienvertreter verzichtet?

Vielen Dank!

Verfasst von: WMT am 18.04.2012 14:59
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer

Genauere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/Informationbetreffe_12979/_start.htm

MfG, Manfred Takacs

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