Seit 1.4.2012 gilt ja die neue Immobilienertragsteuer. Zusätzlich gilt ab 1.1.2013 die verpflichtende Selbstberechnung durch Parteienvertreter (z.B. Notar, Rechtsanwalt). Wie erfolgt die Berechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer für Verkäufe, die heuer noch getätigt werden, insbesondere, wenn man für die Abwicklung des Verkaufs auf Parteienvertreter verzichtet?
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