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Verfasst von: Markus am 03.04.2012 23:11
 


THEMA:  Rückzahlung Baukostenzuschuß bei Einkommenbesteuerung

Hallo!

 

Wie ist ein "nicht rückzahlbarer" Baukostenzuschuß der Stadt Wien im Falle der Übernahme durch den Käufer bzw. bei der Rückzahlung wegen Nichterfüllung der Förderkriterien bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns (Eigenheim<2Jahre) anzusetzen. Welcher Fall mindert oder erhöht die Anschaffungskosten des Verkäufers? Ist der geldvwerte Vorteil einer Übernahme der Förderung bzw. der Rückzahlung durch den Käufer als Teil des Kaufpreises zu sehen und somit steuerbar?

Bitte nicht Gesetzestexte oder die ESt-Richlinien als Antwort posten - die kenne ich und verstehe sie leider nicht (ganz). Für eine kompetente Erklärung wäre ich sehr dankbar!

 

Vielen Dank!

 

Markus

Verfasst von: andreasdf am 09.04.2012 12:04
 


THEMA:  Rückzahlung Baukostenzuschuß bei Einkommenbesteuerung

Soweit ich den Sachverhalt richtig verstanden habe:

Der übernommene Baukostenzuschuss ist Teil des Kaufpreises.

Anschaffungskosten ist das, was du für die Errichtung des Hauses aufgewendet hast, ohne die Förderung. Also alle Rechnungen von Baumeistern usw. Der Baukostenzuschuss ist bei den AK nicht mehr zu beachten, weil er ja eh retourbezahlt wird.

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