Hallo,
ich beabsichte, mich als Texter (PR-Texte, Webtexte, Werbetexte..) sowie Redakteur (frei für unterschiedliche Magazine) selbständig zu machen. Falle ich mit dieser Absicht unter die sog. "Neuen Selbständigen" oder bin ich ein "Freiberufler" oder ein "Freelancer"? Oder muss ich einfach ein Einzelunternehmen bei der Wirtschaftskammer anmelden?
Was sind die Unterscheidungsmerkmale und wo liegen die steuerlichen Vor- und Nachteile, vor allem im Vergleich eines "Neuen Selbständigen" mit einem Einzelunternehmer mit Gewerbeschein?
Vielen Dank für jegliche Hilfe,
Jeanette |