Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Christine am 06.04.2012 12:12
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung

Ich habe mich Anfang des Jahres mit einem technischen Büro nebenberuflich selbstständig gemacht. Da ich im ersten GJ hohe Anschaffungen geplant habe, habe ich mich von der Kleinunternehmerreglung befreien lassen, d.h. ich kann Umsatzsteuer verrechnen und Vorsteuer in Abzug bringen.

Mein Jahresumsatz wird jedoch 30.000 Euro nicht übersteigen, muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen, oder diese nur ausfüllen und aufbewahren? Wie funktioniert das dann ggf. mit Nachzahlung oder Gutschrift? Eine Jahreserklärung ist jedoch fällig sobald man eine UID-Nummer hat, korrekt?

Danke im Voraus.

Verfasst von: andreasdf am 09.04.2012 11:47
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung

bei Ausübung der Option ist die UVA immer einzureichen

Verfasst von: WMT am 17.04.2012 21:56
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung

Die erste UVA ist demnach bis 15. Mai an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

MfG, Manfred Takacs

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.90 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.