Ich habe mich Anfang des Jahres mit einem technischen Büro nebenberuflich selbstständig gemacht. Da ich im ersten GJ hohe Anschaffungen geplant habe, habe ich mich von der Kleinunternehmerreglung befreien lassen, d.h. ich kann Umsatzsteuer verrechnen und Vorsteuer in Abzug bringen.
Mein Jahresumsatz wird jedoch 30.000 Euro nicht übersteigen, muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen, oder diese nur ausfüllen und aufbewahren? Wie funktioniert das dann ggf. mit Nachzahlung oder Gutschrift? Eine Jahreserklärung ist jedoch fällig sobald man eine UID-Nummer hat, korrekt?
Danke im Voraus. |