Hallo,
Bin gerade sehr verwirrt und brauche dringend eure HILFE. Ich bin seit kurzem mit einem Online-Shop selbständig. In dem Shop werden hauptsächlich Tickets für Veranstaltungen verkauft, wofür ich bei Verkauf eine Vermittlungsprovision vom Veranstalter bekomme.
Meine Frage: Ich bin als Kleinstunternehmer geführt, verkaufe die Tickets aber zu dem Preis, den der Veranstalter angibt. Dieser ist natürlich inkl. Umsatzsteuer, da der Veranstalter ja kein Kleinstunternehmer ist. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über mich bzw. meinen Shop. Nun wollte ich wissen, ob ich überhaupt Rechnungen inkl. Umsatzsteuer an die Kunden stellen darf. Natürlich würde ich diese dann an das Finanzamt abführen. Ich führe den Verkaufspreis abzüglich Vermittlungsprovision an den Veranstalter ab.
Bin mir gerade überhaupt nicht sicher, ob ich alles richtig mache. Muss ich auf der Rechnung vermerken, dass ich KU bin (ich weiß, grundsätzlich sollte ich das), da ich ja in meinem Shop inkl. Umsatzsteuer verkaufe (da die Preise vom Veranstalter sind)?
Darf ich als KU überhaupt Waren inkl. Umsatzsteuer verkaufen? Bin auch für sonstige Tipps sehr dankbar!!!!
Welchen Vorteil bzw. welchen Nachteil hat der Verzicht auf die KU-Regelung? Tipps!? Was ist besser für mich?
Vielen Dank im Voraus! |