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Verfasst von: Margit am 10.04.2012 11:10
 


THEMA:  Einkommenssteuer - Stipendiumkürzung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Werde ab nächstem Monat Einkünfte aus 3 Wohnungen beziehen, habe ein Selbsterhalterstipendium. Die Mieteinnahmen belaufen sich mtl. auf 1280,00 wobei ich bis jetzt eine Wohnung um 480,00 vermietet hab, ab Mai die andren beiden hinzukommen.

Meine Fragen jetzt:

1) Mein Stip wird gekürzt, das ist klar, Obergrenze gibt es ja keine, dass ich mein Stip gar nicht mehr kriegen würde, oder?

2) Wenn ich ein Stip habe, wird das dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und selbständigen Einkünften(die ich auch habe) zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, oder ist das Stip steuerfrei?

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Margit Sch.

Verfasst von: Markus am 10.04.2012 23:29
 


THEMA:  Einkommenssteuer - Stipendiumkürzung

Die Sache ist bei Stipendien (Studienbeihilfe) sehr einfach: Die Zuverdienstgrenze ist 8.000€ jährlich, alles was man darüber verdient, wird einem vom Stipendium abgezogen. Beispiel: 350,- x 12 = 4200.- Stipendium & 10.000 Einkommen (nach Steuern, egal ob selbständig oder unselbständig) --> das Stipendium wird um 2000.- pro Jahr reduziert, dh. man bekommt nur mehr 183.- montalich.

 

Stipendien der Studienbeihilfe sind grundsätzlich und immer steuerfrei - anders verhält es sich bei einkommensbegründenden Stipendien wie etwa den DOC Doktoratsstipendien der Akademie der Wissenschaften.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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