Sehr geehrte Damen und Herren!
Werde ab nächstem Monat Einkünfte aus 3 Wohnungen beziehen, habe ein Selbsterhalterstipendium. Die Mieteinnahmen belaufen sich mtl. auf 1280,00 wobei ich bis jetzt eine Wohnung um 480,00 vermietet hab, ab Mai die andren beiden hinzukommen.
Meine Fragen jetzt:
1) Mein Stip wird gekürzt, das ist klar, Obergrenze gibt es ja keine, dass ich mein Stip gar nicht mehr kriegen würde, oder?
2) Wenn ich ein Stip habe, wird das dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und selbständigen Einkünften(die ich auch habe) zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, oder ist das Stip steuerfrei?
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Margit Sch. |