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Verfasst von: Rudolf am 11.04.2012 21:10
 


THEMA:  Wohnbaukredit Steuerlich absetzen

Hallo,

wir wohnen im Haus der Schwiegereltern das im prinzip meiner Frau gehört und von uns renoviert wurde.

 

Jetzt habe ich als Alleinverdiener ein Wohnbaukredit aufgenommen und damit den Zubau finanziert. Kann ich nun den Kredit steuerlich absetzen bzw.. kann ich die Kosten (Rechnungen vom Baumeister, Baufirma usw.) Steuerlich absetzen.

 

Vielen Dank

Verfasst von: andreasdf am 12.04.2012 12:29
 


THEMA:  Wohnbaukredit Steuerlich absetzen

Eigentum ist nicht erforderlich für die Sonderausgabe. Absetzbar ist die Rückzahlung des Kredits. Doppelt absetzen (Kredirückzahlung und Baumeisterrechnungen) geht nicht.

 

Rz 523, LStR 2002:
Aufwendungen für Wohnraumsanierung sind unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die
Benützung des Wohnraums erfolgt (zB als Eigenheim, Eigentumswohnung, Mietwohnung,
Genossenschaftswohnung, Prekarium, Wohnrecht) als Sonderausgaben abzugsfähig. Der
Wohnungsbenutzer kann Sanierungsaufwendungen nur hinsichtlich des von ihm genutzten
Wohnraumes geltend machen, während beim Eigentümer die unmittelbare Nutzung des
Wohnraumes nicht erforderlich ist.

Verfasst von: Supal am 03.09.2012 07:45
 


THEMA:  RE: Wohnbaukredit Steuerlich absetzen
TheBug sagt:Sagt mal Leute, welchen Teil von wenn Euch was fehlt tragt es nach habt Ihr nicht veetrandsn? Wir sind die Mitmach-Partei, der Vorstand macht auch nur Vorschle4ge wie jedes andere Parteimitglied. Also wenn was fehlt, dann tut was dagegen und beschwert Euch nicht darfcber, dass es keiner tut.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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