die, die km-geld erhalten haben einnahmen und zugleich ausgaben in gleicher höhe, es entsteht also kein gewinn dabei.
sozialversicherungsrechtlich musst du aufpassen, dass es nicht als dienstverhältnis gesehen wird. stichwort unentgeltliche mitarbeit im familienbetrieb.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=459647&DstID=0
wenn die sozialversicherung kontrollen am minigolfplatz macht und dort jemanden beim arbeiten antrifft, der nicht gemeldet ist, kann das zu problemen führen.
weiters musst du aufpassen, dass die ausgaben nicht zu hoch sind und permanent verluste entstehen. sonst kann eine liebhabereitätigkeit unterstellt werden, die steuerlich nicht anerkannt wird. |