ich habe gehört, daß bei Anschaffungen über € 400.- diese nicht unbedingt in die Afa müssen, sofern man für diese Anschaffungen lediglich € 400.- als einmalige Ausgaben verbucht.
Dies wäre Sinnvoll wenn man z.B. seine Tätigkeit im Folgejahr beendet (z.B. Pensionierung), da man im Folgejahr ja dann keine Abschreibung mehr benötigt.
Anschaffung € 700.- Afa jährlich 100.- auf 7 Jahre. Wenn man dann im Folgejahr in Pension geht wäre ja einmalig € 400.- besser. Ist das möglich? |